Wartesignal
Im Gegensatz zu Sperrsignalen müssen nur Rangierfahrten am Wartesignal halten und eine Fahrterlaubnis abwarten. Diese kann mündlich,
per Funk, durch Handzeichen, einer weissen Handlampe oder, falls vorhanden, mit den weissen Sh 1 Lichtern am Signal gegeben werden.
Das 'W' wird Nachts entweder angeleuchtet wie das linke Beispiel zeigt, oder ist als Leuchtkasten von innen beleuchtet. Neuere Modelle sind
als Reflektorfolien ausgeführt. Die Zwergversion gibt es nur bei einfachen Betriebsverhältnissen.
Ra 11 = Halt für Rangierfahrt (ein gelbes 'W')
Sh 1 = Fahrverbot aufgehoben (zwei weisse Lichter nach rechts steigend)
Mastversion so gesehen 2001 in Dortmund-Hafen, inzwischen demontiert
Zwergversion so gesehen 2012 in Gladbeck, inzwischen demontiert
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